§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verband wird durch die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen sowie der Gebühren für Prüfungs und Beratungsleistungen finanziert.
Organe des Verbands sind
Erachtet das Registergericht im Zuge des Eintragungsverfahrens von dieser Satzung nur den Wortlaut betreffende Änderungen oder Ergänzungen für geboten oder erforderlich, so ist der Vorstand ermächtigt, entsprechende Änderungen von sich aus vorzunehmen.